Im Rahmen der Asperation ist zu beachten, dass die rechtskräftige Grundstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten Freiheitsstrafe in keinem Zusammenhang mit den vorliegend zu beurteilenden Delikten steht und der Gesamtschuldbeitrag entsprechend hoch zu veranschlagen ist. Die Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten ist für das Urteil des Kriminalgerichts des Kantons Luzerns angemessen um 2 Jahre und 2 Monate auf eine gedankliche Gesamtstrafe von 5 Jahren und 4 Monaten zu erhöhen. Davon ist die rechtskräftige Grundstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten in Abzug zu bringen, was zu einer Zusatzstrafe von 3 Jahren Freiheitsstrafe führt.