Diese positive Entwicklung des Beschuldigten ist begrüssenswert und mag einen ersten Schritt in die richtige Richtung sein. Es wird sich aber erst noch weisen müssen, ob die Veränderungen von Dauer sind und sich der Beschuldigte nachhaltig bewähren wird. Insbesondere kam es während der Berichtsperiode zu einzelnen instabilen Phasen (act. 497). Aufgrund seiner bipolaren Erkrankung ist der psychische Gesundheitszustand des Beschuldigten entsprechenden Schwankungen ausgesetzt, weshalb die Berichtsperiode auch von einer gewissen psychischen Instabilität mit depressiven und hypomanischen Phasen geprägt wurde (act.