Zudem werde die Lockerungsprognose für die anstehenden Progressionsschritte als günstig eingeschätzt (act. 496 ff.). Schliesslich wurde der Beschuldigte am 14. März 2022 aus dem Massnahmenzentrum St. Johannsen entlassen. Der Beschuldigte trat daraufhin in das Vollzugszentrum Klosterfiechten ein, um sich vom Drogenmilieu der Innerschweiz zu distanzieren, an einem neuen Ort zu starten und sich dort in Zukunft auch beruflich etwas aufbauen zu können (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 2, 13 und 19). Diese positive Entwicklung des Beschuldigten ist begrüssenswert und mag einen ersten Schritt in die richtige Richtung sein.