Der Beschuldigte hat sich – aufgrund einer früheren Verurteilung – seit dem 26. Februar 2020 im Massnahmenvollzug gemäss Art. 60 StGB befunden. Der Vollzugsbericht der JVA St. Johannsen über die Periode vom 24. Februar 2021 bis 29. September 2021 attestiert dem Beschuldigten einen positiven allgemeinen Vollzugsverlauf. Insbesondere arbeite er engagiert an den Vollzugszielen, und es seien keine deliktrelevanten kritischen Zwischenfälle zu verzeichnen. Der Beschuldigte führe eigenverantwortlich ein individuelles Risikomanagement aus. Zudem werde die Lockerungsprognose für die anstehenden Progressionsschritte als günstig eingeschätzt (act.