Negativ ins Gewicht fällt sodann, dass der Beschuldigte noch während eines laufenden Strafverfahrens bzw. während eines vorzeitigen Massnahmenvollzugs nach Art. 60 StGB delinquiert hat. So trat der Beschuldigte am 28. Mai 2018 in einen vorzeitigen stationären Massnahmenvollzug nach Art. 60 StGB ein. Zum Tatzeitpunkt befand sich der Beschuldigte in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden, wo er am 21. August 2019 eintrat. -8-