Der Beschuldigte hat in der Nacht vom 25. auf den 26. August 2019 in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden mit B., die im damaligen Zeitpunkt unfähig war, sich gegen einen unerwünschten Sexualkontakt zu wehren, den ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzogen. Dabei ist nicht erstellt, dass der Beschuldigte zum Samenerguss gekommen ist (vorinstanzliches Urteil E. 4.1.10 und E. 4.2.2).