11. Der Beschuldigte trägt seine Kosten (inkl. Kosten für den gewählten Verteidiger) selber. -4- 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 6. Januar 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft, der Beschuldigte sei zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren zu verurteilen und auf den Aufschub des Vollzugs der Freiheitsstrafe zugunsten der ambulanten Massnahme sei zu verzichten. 3.2. Die Staatsanwaltschaft reichte am 27. Januar 2022 vorgängig zur Berufungsverhandlung die schriftliche Berufungsbegründung ein. 3.3. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 7. März 2022 beantragte der Beschuldigte, die Berufung der Staatsanwaltschaft sei abzuweisen.