Gegenstand Schändung, Sachbeschädigung; Strafzumessung; Aufschub -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erhob am 29. Januar 2021 gegen den Beschuldigten Anklage wegen Schändung und Sachbeschädigung. 2. Das Bezirksgericht Brugg erkannte mit Urteil vom 19. Oktober 2021: 1. Der Beschuldigte ist schuldig: der Schändung nach Art. 191 StGB der Sachbeschädigung nach Art. 144 Abs. 1 StGB