Chauffeur zu verfügen und einen 13. Monatslohn zu erhalten. Der Beschuldigte hat keine Unterhaltsverpflichtungen (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 7). Ausgehend von einem Monatseinkommen von Fr. 4'875.00 netto und nach Abzug von pauschal 25 % für Steuern und Krankenkasse resultiert eine Tagessatzhöhe von Fr. 120.00. Die Geldstrafe beläuft sich somit auf Fr. 3'000.00.