Insgesamt scheint daher wenig glaubhaft, dass ein pensionierter Mechaniker in der Slowakei diesen Aufwand von sich aus vornehmen würde, ohne sich mit dem Besitzer abzusprechen. Zudem erstaunt es, dass der Beschuldigte für die Bezahlung der Windschutzscheibe keinen Beleg verlangt, andererseits aber offenbar eine Quittung über zwei Autobahnvignetten über Monate hinweg aufbewahrt hat.