Vorliegend ist jedoch zu beachten, dass die Vignette so manipuliert worden ist, dass sie sich problemlos wieder lösen und an einer anderen Scheibe anbringen liess. Sie wurde nämlich nicht mit einer doppelseitig haftenden Klebefolie manipuliert, sondern nur mit einer einseitig haftenden Klebefolie, um genau zu verhindern, dass sie permanent auf der Windschutzscheibe kleben bleibt. Auch zeigt die konkrete Vignette (UA act. 22) keine Anzeichen dafür, dass sie von einer Windschutzscheibe abgelöst worden wäre, da die Perforierung gänzlich intakt ist, was eher dafür spricht, dass sie von Anfang an auf die Folie geklebt worden ist.