– "Glauben Sie, dass jemand von der Garage dies gemacht hat?" – "Das weiss ich nicht ganz genau." (UA act. 14). Es liegen keine Hinweise vor, dass die protokollierende Person dem Beschuldigten diese spezifischen Antworten in den Mund gelegt haben soll. Aus den protokollierten Aussagen lässt sich auch nicht entnehmen, dass der Beschuldigte von einem konkreten Ereignis in der Slowakei, bei welchem seine Windschutzscheibe inklusive die darauf haftenden Aufkleber gewechselt worden wäre, berichtet hat.