2.7.2. Der Beschuldigte macht geltend, dass er bereits anlässlich der Kontrolle durch das Grenzwachtkorps die in der Slowakei ausgewechselte Frontscheibe erwähnt habe, weshalb er auch die Unterschrift unter dem Protokoll verweigert habe. Auch dieses Vorbringen erscheint unter den gegebenen Umständen als Schutzbehauptung. Im Protokoll der Einvernahme vom 10. September 2021 sind u.a. folgende Fragen und Antworten vermerkt: "Wie erklären Sie sich dann die Folie auf der originalen Klebseite der Vignette?" – "Ich war mehrmals bei Werkstätten, Reparaturen. Ich kann niemanden beschuldigen." – "Glauben Sie, dass jemand von der Garage dies gemacht hat?"