2.7. 2.7.1. Auffallend ist, dass der Beschuldigte in der der Kontrolle nachfolgenden und tatnächsten Einvernahme grundsätzlich klare Aussagen machte. Obwohl er grösstenteils von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, erklärte er dennoch überzeugt, dass er die Vignette Anfang des Jahres in der Post in Birsfelden gekauft habe (UA act. 13), was angesichts der Grenznähe sowie der Nähe zu seinem Wohnort in Q. ohne Weiteres plausibel erscheint. Daher erscheint es umso merkwürdiger, dass er sich rund zwei Monate später klar daran zu erinnern vermag, dass er im Januar 2021 zwei Vignetten in der Coop Pronto Filiale in Kemptthal gekauft habe (UA act.