2.6.4. An der Berufungsverhandlung erklärte der Beschuldigte, dass er die Frontscheibe in der Slowakei bei einem Mechaniker in S. habe reparieren lassen. Am Freitagabend habe er von einem entgegenkommenden Lastwagen einen Stein auf die Windschutzscheibe erhalten, worauf sich ein Riss gebildet habe, welcher sich immer weiter ausgebreitet habe. Von Verwandten sei er zu seiner Mutter, 20 km von S. entfernt, gefahren worden und am Samstag habe er sein repariertes Fahrzeug wieder abgeholt (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 2 und 4). Auf die Frage, wo er die fragliche Vignette gekauft habe, erklärte der Beschuldigte zunächst, diese -7-