2.6.3. Anlässlich der vorinstanzlichen Befragung (Gerichtsakten [GA] act. 22 ff.) führte der Beschuldigte erneut aus, bereits bei der Kontrolle vom 10. September 2021 dem Grenzwachtkorps erklärt zu haben, dass er im Sommer 21 in der Slowakei gewesen sei und einen Schaden an der Frontscheibe erlitten habe und das Fahrzeug habe reparieren lassen. Dies sei so nicht im Protokoll vermerkt worden, weshalb er es nicht unterschrieben habe. Von der Reparatur habe er keine Quittung, denn das habe ein Rentner in seiner persönlichen Werkstatt gemacht, welcher eine Frontscheibe auf dem Verwertungshof besorgt habe. Dieser Mechaniker habe auch die Aufkleber auf die neue Scheibe angebracht.