2.6.2. Nach Einsprache gegen den Strafbefehl vom 25. Oktober 2021 und Mitteilung der Staatsanwaltschaft über den Verfahrensabschluss vom 18. November 2021 reichte der Beschuldigte am 25. November 2021 ein Schreiben ein (UA act. 55). Darin machte er geltend, dass er Anfang des Jahres zwei Autobahnvignetten gekauft habe – für jedes seiner beiden Autos eine – und reichte dafür eine Quittung über zwei Autobahnvignetten vom Coop Pronto Shop in Kemptthal vom 4. Januar 2021 ein (UA act. 56). Sodann machte er geltend, dass er im Juni in der Slowakei im Urlaub gewesen sei, wo er einen Schaden an der Windschutzscheibe gehabt habe.