2. 2.1. Gemäss Anklage sei der Beschuldigte am 10. September 2021 bei der Ausreise aus der Schweiz am Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn durch das Grenzwachkorps kontrolliert worden, wobei festgestellt worden sei, dass die aktuelle Autobahnvignette mittels transparenter Trägerfolie – und nicht direkt – an der Windschutzscheibe montiert gewesen sei. Diese Manipulation habe der Beschuldigte mit Wissen und Willen durchgeführt, um der Vignette den Schein der Gültigkeit zu geben und um diese letztlich als echt und unverfälscht zu verwenden, weshalb er sich der Fälschung amtlicher Wertzeichen gemäss Art. 245 Ziff. 1 und 2 StGB schuldig gemacht habe.