2.5. Der Beschuldigte erklärte mit Eingabe vom 3. September 2022 (Postaufgabe), an seinen anlässlich der vorinstanzlichen Gerichtsverhandlung geäusserten Aussagen festzuhalten. Zudem könne er sich keinen Wahlverteidiger leisten. 2.6. Mit Verfügung vom 12. September 2022 wurde Rechtsanwalt Ian Graber als notwendiger amtlicher Verteidiger eingesetzt. -4- 2.7. Mit Berufungsantwort vom 29. September 2022 beantragte der Beschuldigte die Abweisung der Berufung der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg und stellte den Beweisantrag, dass seine Lebenspartnerin als Zeugin zu befragen sei.