2.3. Mit Berufungserklärung vom 15. August 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg, dass der Beschuldigte der Fälschung amtlicher Wertzeichen schuldig zu sprechen und mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 120.00, Probezeit 3 Jahre, und einer Busse von Fr. 600.00 zu bestrafen sei. 2.4. Mit Berufungsbegründung vom 7. September 2022 hielt die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg an ihren bereits gestellten Anträgen fest.