2. 2.1. Am 22. April 2022 fand die Hauptverhandlung mit Befragung des Beschuldigten vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden statt. Diese sprach den Beschuldigten gleichentags vom Vorwurf der Fälschung amtlicher Wertzeichen frei. 2.2. Gegen dieses ihr am 25. Mai 2022 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg mit Eingabe vom 31. Mai 2022 (Postaufgabe) die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihr am 25. Juli 2022 zugestellt.