1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte mit Eingabe vom 28. Oktober 2021 fristgerecht Einsprache. -3- 1.3. Mit Schreiben vom 25. November 2021 reichte der Beschuldigte zudem eine Begründung seiner Einsprache ein. 1.4. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg überwies am 10. Dezember 2021 die Einsprache samt Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Rheinfelden und erhob den Strafbefehl zur Anklageschrift.