4. 4.1. Der Beschuldigte erwirkt mit seiner Berufung, dass die vorinstanzlich ausgesprochene Freiheitsstrafe von 10 Monaten bedingt ausgesprochen wird, allerdings kombiniert mit einer Verbindungsbusse und bei einer langen Probezeit. Sodann ist von einer formellen Einziehung des BMW M5 abzusehen und ihm sind keine Standplatzkosten aufzuerlegen (siehe dazu nachstehend). Bei diesem Verfahrensausgang sind die obergerichtlichen Verfahrenskosten auf die Staatskasse zu nehmen (Art. 428 Abs. 1 StPO).