Verteidigung sowie der von der Vorinstanz herangezogenen Literaturstelle (W EISSENBERGER, Kommentar zum Strassenverkehrsgesetz, 2. Aufl. 2015, N. 26 zu Art. 90a SVG) – keiner (formellen) vorgängigen Einziehung zur Herausgabe an die Eigentümerin. Der BMW M5 ist vielmehr der C. AG als Berechtigte direkt herauszugeben.