3.3. Nachdem die C. AG mit Eingabe vom 23. März 2022 mitgeteilt hat, dass der Leasingvertrag über den BMW M5 per 28. Februar 2022 ausgelaufen sei und dass weder eine Verlängerung des Leasingvertrags noch eine Vereinbarung mit dem Beschuldigten für die Abzahlung des offenen Restwerts von Fr. 12'395.30 gemacht worden sei, weshalb um Freigabe zur Abholung gebeten werde (Eingabe der C. AG vom 23. März 2022, VA act. 162; vgl. auch Eingabe der Verteidigung vom 8. April 2022, VA act. 169), verbleibt der BMW M5 nicht länger in der Hand des Beschuldigten und ist jener für ihn nicht mehr verfügbar.