Im Rahmen des Nachtatverhaltens ist als ungünstiger Faktor die zwischenzeitlich mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland vom 5. April 2022 neu erfolgte Verurteilung wegen Betrugs sowie Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 500.00 zu werten. Positiv zu werten ist, dass der Beschuldigte nach eigenen Angaben keine Betäubungsmittel mehr konsumiere und sein problematisches Umfeld verlassen habe (Protokoll, S. 4). Ob seine positive Veränderung auch von Dauer sein wird, muss sich aber erst noch zeigen.