um nicht unerhebliche Beträge gehandelt hat, hat er noch während des laufenden Strafverfahrens hinsichtlich der Vorwürfe vom 2. Mai 2021 am 17. September 2021 erneut ohne Berechtigung ein Motorfahrzeug geführt. Sein Verhalten weist angesichts dieser regelmässigen Delinquenz eine erhebliche Gleichgültigkeit gegenüber den bestehenden Normen auf.