Busse von Fr. 200.00 verurteilt. Der Beschuldigte hat regelmässig alle zwei bis drei Jahre delinquiert. Völlig unbeirrt von bedingten Geldstrafen sowie unbedingten bzw. widerrufenen Geldstrafen in der Höhe von Fr. 3'500.00 bzw. Fr. 3'000.00, wobei es sich angesichts seiner finanziellen Verhältnisse (Untersuchungsakten [UA] act. 23, monatliches Nettoeinkommen bis März 2021 etwa Fr. 2'400.00) um nicht unerhebliche Beträge gehandelt hat, hat er noch während des laufenden Strafverfahrens hinsichtlich der Vorwürfe vom 2. Mai 2021 am 17. September 2021 erneut ohne Berechtigung ein Motorfahrzeug geführt.