3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 15. August 2022 beantragte der Beschuldigte die Gewährung des bedingten Strafvollzugs unter Ansetzung einer angemessenen Probezeit und den Verzicht auf die Einziehung des beschlagnahmten BMW M5 unter Beibehaltung der Herausgabe an die C. AG, wobei die Standplatzkosten zu 2/3 auf die Staatskasse zu nehmen seien. 3.2. Die Berufungsverhandlung fand am 10. November 2022 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: