2. Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 14. April 2022 vom Vorwurf der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs frei und im Übrigen gemäss Anklage schuldig, verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie einer Busse von Fr. 100.00, zog den BMW M5 ein, gab ihn der C. AG heraus und auferlegte dem Beschuldigten die Standplatzkosten vom 17. Februar 2022 bis zur Abholung.