Gegenstand Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten erhob am 8. November 2021 Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung, Fahrens in fahrunfähigem Zustand gemäss Art. 91 Abs. 2 lit. a sowie lit. b SVG, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG und grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs.