Der Beschuldigte ist mehrfach einschlägig vorbestraft und ihm wurde auch bereits mehrfach der Führerausweis entzogen (siehe dazu oben bei der Täterkomponente), was bei der Prognosestellung als erheblich ungünstiges Element zu gewichten ist. Weder die bedingt ausgesprochenen Geldstrafen noch die Bussen von insgesamt Fr. 3'300.00 konnten ihn von der erneuten Begehung von groben Strassenverkehrsdelikten abhalten. Auch der mehrfache Entzug des Führerausweises scheint keine nachhaltige Wirkung gezeigt zu haben. Mithin hat der Beschuldigte klar aufgezeigt, dass eine bedingte Sanktion verbunden mit einer Verbindungsbusse spezialpräventiv nicht ausreichend ist.