Mit Strafbefehl vom 6. Januar 2017 wurde der Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft Graubünden wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 130.00 und einer Busse von Fr. 800.00 verurteilt. Der Führerausweis wurde dem Beschuldigten bereits drei Mal entzogen: Im Jahr 2014 für vier Monate wegen Überholens und ungenügenden Abstands, im Jahr 2016 für rund eineinhalb Monate und im Jahr 2017 für rund zehn Monate jeweils wegen Übermüdung und Sekundenschlafs.