4.4. Hinsichtlich der Täterkomponente ergibt sich das Folgende: Der Beschuldigte ist mehrfach einschlägig vorbestraft. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau mit Strafbefehl vom 18. Juni 2014 wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln sowie (einfacher) Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 110.00 und zu einer Busse von Fr. 2'500.00 verurteilt. Mit Strafbefehl vom 6. Januar 2017 wurde der Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft Graubünden wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 130.00 und einer Busse von Fr. 800.00 verurteilt.