Er kann auch nichts zu seinen Gunsten ableiten, dass er nicht vollständig auf die Gleise gefahren sei und es daher nur mit dem vorderen Teil seines Lieferwagens zur Kollision gekommen sei (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 10). Denn wäre er, nachdem er überhaupt kein Wechselblinklichtsignal gesehen hatte, der Situation angepasst langsam gefahren und hätte sich mit einem bewussten Blick versichert, dass kein Zug ab der Haltestelle Seon und der dort gerade verlaufenden Strecke naht, hätte er rechtzeitig vollständig anhalten und damit auch die Kollision vermeiden können. Vor diesem Hintergrund erscheint die vom Beschuldigten viel zu spät getroffene Reaktion als nicht entschuldbar.