3.3. Gestützt auf diesen erstellten Sachverhalt ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte am 4. September 2020 um ca. 8:50 Uhr in Seon mehrfach grob gegen die Verkehrsregeln verstossen hat, indem er zuerst das Wechselblinklichtsignal übersehen und nicht gestoppt hat und dann den ihm beim Befahren eines Bahnübergangs obliegenden Vorsichtspflichten nicht nachgekommen ist und deshalb auch den herannahenden Zug übersehen hat, so dass es schliesslich zur Kollision mit diesem gekommen ist. Der Beschuldigte hat pflichtwidrig unvorsichtig und damit grobfahrlässig im Sinne des Gesetzes gehandelt.