Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 7), dass er als Lenker eines Mercedes-Benz Lieferwagens, Kontrollschild AG […], am 4. September 2020 um ca. 8:50 Uhr in Seon auf der Seetalstrasse in Fahrtrichtung Beinwil fuhr, wo er bei der Einmündung Talstrasse trotz mittels Wechselblinker angezeigter, bevorstehender Zugdurchfahrt den Bahnübergang befuhr. Die Vorinstanz hat auf die konstanten Aussagen des Beschuldigten abgestellt, wonach er das Wechselblinklichtsignal am Bahnübergang nicht gesehen und den aus Richtung Beinwil herannahenden Zug erst wahrgenommen habe, als er infolge der Achtungssignale des Zugs nach links schaute (vorinstanzliches Urteil E. 3.4.; act. 38 und 84).