3.2. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und vom Beschuldigten anerkannt (act. 85; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 7), dass er als Lenker eines Mercedes-Benz Lieferwagens, Kontrollschild AG […], am 4. September 2020 um ca. 8:50 Uhr in Seon auf der Seetalstrasse in Fahrtrichtung Beinwil fuhr, wo er bei der Einmündung Talstrasse trotz mittels Wechselblinker angezeigter, bevorstehender Zugdurchfahrt den Bahnübergang befuhr.