Verkehr zuwenden (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 VRV). Das Mass der Aufmerksamkeit, die der Fahrzeugführer nach Art. 31 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 VRV der Strasse und dem Verkehr zuzuwenden hat, richtet sich nach den gesamten Umständen, namentlich der Verkehrsdichte, den örtlichen Verhältnissen, der Zeit, der Sicht und den voraussehbaren Gefahrenquellen (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_894/2016 vom 14. März 2017 E. 3.1). Insbesondere in Baustellenbereichen wird vom Fahrzeugführer ein erhöhtes Mass an Aufmerksamkeit verlangt (Urteil des Bundesgerichts 6B_565/2010 vom 21. Oktober 2010 E. 3.1).