Dem Beschuldigten wurde nämlich konkret vorgeworfen, indem er sich beim Bahnübergang Einmündung Talstrasse zur Seetalstrasse in Seon nicht auf die mittels Wechselblinklichtsignal angezeigte bevorstehende Zugdurchfahrt geachtet habe und daher trotz dem Halt gebietenden Signal mit seinem Lieferwagen auf den Bahnübergang gefahren sei, habe er seine Vorsichtspflichten verletzt. Daraus ergibt sich selbstredend auch die Voraussehbarkeit und die Vermeidbarkeit der anschliessenden Kollision mit dem Zug.