Aus dem zur Anklage erhobenem Strafbefehl vom 22. Januar 2021 geht in objektiver Hinsicht hervor, dass der Beschuldigte am 4. September 2020 um ca. 8:50 Uhr auf der Seetalstrasse in Seon als Lenker eines Lieferwagens das Wechselblinklichtsignal vor dem Bahnübergang Einmündung Talstrasse nicht beachtet habe und mit seinem Lieferwagen auf den genannten Bahnübergang gefahren sei, wo es zu einer Kollision mit einem herannahenden Zug gekommen sei. Damit sind der Lebenssachverhalt und das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten in sachlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht hinreichend konkretisiert.