formalistischen Anforderungen gestellt werden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_966/2009 vom 25. März 2010 E. 3.3). Immerhin ist die Anklageschrift nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck der Umgrenzung des Prozessgegenstandes und der Information des Beschuldigten (Urteil des Bundesgerichts 6B_1401/2016 vom 24. August 2017 E. 1.4. mit Hinweisen).