2.2. [in Rechtskraft erwachsen] Der dem Beschuldigten mit Urteil des Kantonsgerichts Wallis vom 13. Dezember 2018 für die Freiheitsstrafe von 18 Monate gewährte bedingte Strafvollzug wird nicht widerrufen. Er wird verwarnt und die auf 4 Jahre bestimmte Probezeit wird um 2 Jahre verlängert. 3. 3.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 3'000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt. 3.2. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten für das Berufungsverfahren selbst zu tragen. 4. 4.1. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 1'746.00 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 900.00) werden dem Beschuldigten auferlegt.