bisherigen Verhaltens des Beschuldigten weder von einer nachhaltigen Einsicht noch einer aufrichtigen Reue, die über eine blosse Tatfolgenreue hinausgeht, ausgegangen werden. Dabei hat aufgrund der Unschuldsvermutung der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft See/Oberland am 14. Juni 2022 ein neues Strafverfahren wegen Fahrens ohne Berechtigung eröffnet hat, unbeachtet zu bleiben (Urteil des Bundesgerichts 6B_488/2011 vom 27. Dezember 2011 E. 3.3). Der Beschuldigte lebt gemäss eigenen Angaben in einer Beziehung. Kinder habe er keine. Er sei seit einem Unfall arbeitslos, habe sich aber für eine -7-