Einschätzungsentscheid: Fr. 45'000.00) um nicht unerhebliche Beträge gehandelt hat. Nicht einmal die im Strafverfahren des Kantons Wallis ausgestandene Untersuchungshaft von 24 Tagen und der Vollzug der sechsmonatigen Freiheitsstrafe im Jahre 2019 konnten ihn davon abhalten, erneut ohne einen gültigen Führerausweis ein Fahrzeug – und zudem während nach wie vor laufender Probezeit des bedingt aufgeschobenen Anteils von 18 Monaten von insgesamt 24 Monaten Freiheitsstrafe – zu lenken und damit eine beeindruckende Gleichgültigkeit gegenüber den ihm auferlegten, vollzogenen und drohenden Strafen zu manifestieren.