Im gleichen Jahr und Monat verurteilte ihn das Kantonsgericht Wallis mit Urteil vom 13. Dezember 2018 wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfachen versuchten Diebstahls, Nötigung, Hausfriedensbruchs und grober Verletzung der Verkehrsregeln, alle begangen in den Jahren 2013 und 2014, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 24 Tagen, zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, wovon 6 Monate unbedingt ausgesprochen worden sind. Schliesslich wurde er mit Strafbefehl vom 5. Februar 2019 von der Staatsanwaltschaft See/Oberland wegen Fahrens ohne Berechtigung zu einer unbedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen à Fr. 40.00, d.h. Fr. 2'800.00, verurteilt.