2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 12. April 2022 gemäss Anklage schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten. Auf den Widerruf des gemäss Urteil des Kantonsgerichts Wallis vom 13. Dezember 2018 für die Freiheitsstrafe von 18 Monaten bedingt ausgesprochenen Vollzugs wurde verzichtet.