Somit ergibt sich ein gesamthaft um 9 Stunden reduzierter Aufwand von 22.5 Stunden. Hinzu kommen die Auslagen von Fr. 80.00 und die gesetzliche Mehrwertsteuer (Fr. 387.30), woraus für das Berufungsverfahren eine angemessene Entschädigung von gerundet Fr. 5'420.00, resultiert, welche vom Beschuldigten zu bezahlen ist.