15 f.). Anlässlich der Hauptverhandlung vor Vorinstanz vom 5. Januar 2022 hat die Privatklägerin ihre Entschädigung für - 30 - die Hauptverhandlung und die Vorbereitung dazu wie folgt detailliert beziffert: fünf Stunden für das Aktenstudium und die Vorbereitung der Plädoyernotiz, vier Stunden für die Bearbeitung der Plädoyernotiz und die Abstimmung mit der Klientschaft sowie fünf Stunden für die Teilnahme an der Hauptverhandlung in Rheinfelden inkl. Hin- und Rückreise, was einem Zeitaufwand von gesamthaft 14 Stunden entspricht (GA act. 49 f.).