Am 11. Oktober 2021 reichte sie der Vorinstanz eine detaillierte Aufstellung ihrer Aufwendungen im Verfahren vor der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg in der Gesamthöhe von Fr. 5'320.40 ein (GA act. 14 ff.). Für die Vorbereitung der Strafanzeige und Beratung diesbezüglich wurden fünf Stunden, für die Teilnahmen an den Einvernahmen des Beschuldigten und der Auskunftsperson D. samt Vor- und Nachbereitung jeweils sechs Stunden sowie für diverse weitere Eingaben an die Staatsanwaltschaft vier Stunden und für das Studium des Strafbefehls eine Stunde veranschlagt, was ein Gesamtzeitaufwand von 22 Stunden ergibt (GA act. 15 f.).